Habe ich als beihilfeberechtigte Person bei einer vollstationären Pflege Anspruch auf weitere Leistungen über die Pflegepauschale hinaus?

Neben dem monatlichen Höchstsatz in Abhängigkeit zum Pflegegrad und dem Leistungszuschlag gibt es einen weiteren einkommensabhängigen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Weitergehende Informationen finden Sie unter "Vollstationäre Pflege".