Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen
Die Postbeamtenkrankenkasse, Körperschaft des öffentlichen Rechts, bearbeitet die Beihilfe im Rahmen einer sog. Organleihe für das Landesamt für Zentrale Dienste, Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle.
Rechtliche Grundlage für die Organleihe ist § 67a Saarländisches Beamtengesetz in Verbindung mit § 17 Absatz 1 der Beihilfeverordnung und § 1 Verordnung zur Übertragung der Gewährung von Beihilfen im Landesbereich auf die Postbeamtenkrankenkasse. Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist das
Landesamt für Zentrale Dienste
Zentrale Besoldung- und Versorgungsstelle
Am Halberg 4
66121 Saarbrücken.
Das Landesamt für Zentrale Dienste wird vertreten durch dessen Direktor, Herrn Roman Sartorius, Virchowstraße 7, 66119 Saarbrücken.
Das Saarländische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Saarländisches Datenschutzgesetz – SDSG) findet Anwendung.
Die Postbeamtenkrankenkasse informiert nachfolgend über die Gewährung von Beihilfe im Landesbereich und im Rahmen des Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung.
An wen können Sie sich wenden?
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Hinweise zum Thema Datenschutz bei der Postbeamtenkrankenkasse haben, so wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten.
Herr Stefan Eronen
Nauheimer Straße 98
70372 Stuttgart
datenschutz@pbeakk.de
Sie können sich auch jederzeit an die zuständige Datenschutzaufsicht wenden:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland (UDZ)
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de
www.datenschutz.saarland.de
Zwecke der Verarbeitungen der Daten
Zur Gewährung von Beihilfe benötigt die Postbeamtenkrankenkasse die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen. Nur so kann sie die zu erbringenden Dienstleistungen eindeutig bestimmbaren Personen zuordnen.
Kategorien der zu verarbeitenden Daten
Die Postbeamtenkrankenkasse verarbeitet personenbezogene Daten, soweit die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben und auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung sowie den einschlägigen beihilferechtlichen Bestimmungen erforderlich ist. Sie verarbeitet:
- die Stammdaten der beihilfeberechtigten Personen und der in der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Personen (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum)
- Daten, die sich auf den Gesundheitszustand einer betroffenen Person beziehen und aus denen Informationen über den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der betroffenen Person hervorgehen (Gesundheitsdaten)
- die zur Bestimmung des Bemessungssatzes erforderlichen Angaben aus § 6 Absatz 7 und § 15 Absatz 1, Absatz 3 bis 5 Beihilfeverordnung (Beihilfeberechtigung aus aktivem Beamtenverhältnis oder aus Versorgungsberechtigung, Bestehen von Ansprüchen aus gesetzlicher Krankenversicherung oder sozialer Pflegeversicherung, Beitragszuschuss etc.)
- die für die Bestimmung der Kostendämpfungspauschale erforderlichen Angaben aus § 67 Absatz 4 bis Absatz 10 Saarländisches Beamtengesetz (Besoldungsgruppe, Versorgungsberechtigung, Eigenschaft als Hinterbliebene oder Waise etc.)
- die Angabe, ob im laufenden oder in den letzten drei Kalenderjahren bereits eine beihilfefähige Sanatoriumsbehandlung oder eine Heilkur durchgeführt worden ist, um ggf. einen Ausschlussgrund nach § 7 Absatz 2 und § 8 Absatz 2 Nr. 5 Beihilfeverordnung bewerten zu können
- Angaben zum Gesamtbetrag der Einkünfte für die Prüfung der Berücksichtigungsfähigkeit von Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in der Beihilfe (§ 4 Absatz 7 Beihilfeverordnung)
- Einnahmen der beihilfeberichtigten Person und deren Ehegattin, Ehegatten, Lebenspartnerin oder Lebenspartner für die Prüfung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen einer vollstationären Pflege (§ 6 Absatz 6 Beihilfeverordnung)
- Daten zu der sozialen Sicherung der Pflegeperson
Die Postbeamtenkrankenkasse verarbeitet diese personenbezogenen Daten ausdrücklich nicht zur Profilbildung („Profiling“) und ausdrücklich nicht für Werbung bzw. zu Werbezwecken. Die Postbeamtenkrankenkasse lehnt Adresshandel entschieden ab und bewirbt z.B. auch telefonisch keine Gesundheitsprodukte.
Personenbezogene Daten können in Ausnahmefällen und damit abweichend vom Erhebungszweck zur Verfolgung rechtlicher Interessen verarbeitet werden, insbesondere, wenn sie in einem Zusammenhang mit einem Angriff auf die IT-Strukturen der Postbeamtenkrankenkasse stehen.
Recht auf Auskunft
Nach Artikel 15 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung steht Ihnen ein Auskunftsrecht zu. Dieses umfasst die Auskunft darüber, ob über die antragstellende Person personenbezogene Daten verarbeitet werden. Darüber hinaus kann Auskunft darüber verlangt werden, welche personenbezogenen Daten die Postbeamtenkrankenkasse über die antragstellende Person verarbeitet.
Recht auf Löschung von Daten
Nach Artikel 17 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung sind personenbezogene Daten unter bestimmten Voraussetzungen auf Verlangen der betroffenen Person zu löschen. Dies gilt insbesondere dann, wenn
- die Notwendigkeit der Verarbeitung zur Zweckerreichung entfallen ist,
- eine Einwilligung zur Datenverarbeitung durch die betroffene Person widerrufen wurde und es anderweitig keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gibt,
- die betroffene Person Widerspruch nach Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung gegen die Verarbeitung einlegt hat, keine vorrangigen Gründe für die Verarbeitung vorliegen und eine erfolgte Interessensabwägung zu Gunsten der Löschung besteht,
- die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
Recht auf Berichtigung
Das Recht auf Berichtigung aus Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung umfasst einen Anspruch der betroffenen Person, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Betroffene haben das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem für die Verarbeitung Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie haben das Recht, diese Daten einem anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen ohne Behinderung durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen, dem die Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln. Dieses Recht soll dann bestehen, wenn eine automatisierte Datenverarbeitung zur Durchführung eines Vertrags erfolgte oder auf einer Einwilligung basierte. Dieser Anspruch aus Artikel 20 Datenschutz-Grundverordnung beinhaltet darüber hinaus auch das Recht zu erwirken, dass die Daten direkt von einem für die Verarbeitung Verantwortlichen einem anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.
Weitere Betroffenenrechte
Mit dem Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 der Datenschutz-Grundverordnung) können Betroffene beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erreichen, dass ihre personenbezogenen Daten gesperrt und somit nicht weiterverarbeitet werden. So kann die Sperrung für die Dauer der Aufklärung verlangt werden, wenn z.B. die Richtigkeit der gespeicherten Daten bestritten wird. Betroffene haben gemäß Artikel 21 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Artikel 6 Absatz 1 lit e) oder f) Datenschutz-Grundverordnung erfolgt, Widerspruch einzulegen. Artikel 6 Absatz 1 lit f) Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich dabei jedoch auf Vorgehensweisen („Profiling“ und „Direktwerbung“), die die Postbeamtenkrankenkasse ausdrücklich nicht praktiziert. Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu sein, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (Artikel 22 Datenschutz-Grundverordnung).
Bedingungen zur Inanspruchnahme der Rechte sind in den genannten Artikeln beschrieben.
Eingereichte Einwilligungserklärungen können jederzeit widerrufen werden.
Datenerhebung
Personenbezogene Daten, die die Postbeamtenkrankenkasse für die ihr zugewiesenen Aufgaben benötigt, werden für gewöhnlich über Formulare erhoben. Darüber hinaus erhebt die Postbeamtenkrankenkasse personenbezogene Daten zu den genannten Zwecken, sobald Unterlagen, Dokumente, Schriftstücke eingereicht werden. Bei fehlender oder mangelhafter Mitwirkung kann die Postbeamtenkrankenkasse die Leistungen nicht oder nur eingeschränkt gewähren.
Dauer der Speicherung und Verarbeitung
Die Aufbewahrungsfristen (auch „Speicherfristen“) für Aufwendungsbelege der Beihilfe (ohne Arzneimittelrezepte) sowie Schriftverkehr in Beihilfeangelegenheiten mit Krankheitsbezug betragen sieben Monate ab Datum des Bescheids, für Unterlagen der Beihilfe (Beihilfeantrag und Beihilfebescheid sowie eingereichte Arzneimittelrezepte) drei Jahre (ab Ende des Jahres, in dem der Beihilfebescheid unanfechtbar geworden ist) und für eingeholte Gutachten sechs Monate ab Abschluss des jeweiligen Vorgangs. Sind gesetzliche Vorgaben nicht anwendbar, erfolgt die Löschung der Daten nach den betrieblichen Belangen unter dem Aspekt der Nachprüfbarkeit der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsvorfallbearbeitung und der Datenverarbeitung, wie auch unter der Berücksichtigung des Grundsatzes des Wegfalls der Erforderlichkeit.
Datenübermittlung an Dritte
Es gilt der Grundsatz der Ersterhebung bei der betroffenen Person. Kann ein nachfragender Dritter nachweisen, dass Bemühungen der Erhebung bei der betroffenen Person dauerhaft erfolglos sind, so ist durch ihn die Rechtsgrundlage für eine Übermittlung ausführlich darzulegen. Die Postbeamtenkrankenkasse muss in bestimmten Fällen Daten an anfragende Dritte weitergeben, wenn nachweislich eine gesetzliche Grundlage dies verlangt. Die Postbeamtenkrankenkasse übermittelt keine Daten an Drittstaaten. Drittstaaten sind Staaten, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
Minderjährigenschutz
Kinder und Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an die Postbeamtenkrankenkasse übermitteln. Die Postbeamtenkrankenkasse fordert von minderjährigen Personen keine personenbezogenen Daten an und gibt diese nicht an Dritte weiter.
Versand einer elektronischen Nachricht über die Internetseiten
Personenbezogene Daten wie Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Straße, Hausnummer, Telefonnummer, Postleitzahl, Ort, Versicherungsnummer und Nachrichten, die uns über Kontaktformulare erreichen, verarbeitet die Postbeamtenkrankenkasse nur für Zwecke der Vertrags- und Bestellabwicklung und der Bearbeitung der jeweils konkreten Anfrage. Der Dienstleister virtualQ GmbH unterstützt die Postbeamtenkrankenkasse bei der Erweiterung um den Service des Rückrufwunsches mit der Verarbeitung der Telefonnummer, Anrufzeitpunkt, Anrufdauer, Zeitstempel, Call-Status, ggf. IP-Adressen, dem Anliegen, dem Namen des Anrufers sowie der Versicherungsnummer. Diese Daten werden nach der Bearbeitung (Wegfall des Zwecks der Verarbeitung) gelöscht.
Erreichen uns Hinweise zu Verstößen im Rahmen der EU-Richtlinie 2019/1937 oder Hinweise zu einer vermeintlichen Abrechnungsmanipulation, so werden die in diesem Zusammenhang erhobenen (besonderen Kategorien) personenbezogenen Daten nach Ablauf der einschlägigen Aufbewahrungsfristen, beginnend mit dem Abschluss der Bearbeitung, gelöscht. Dokumentationen zu gemeldeten und gerügten Tatbeständen sowie Dokumentationen zu den begleitenden Aufklärungsmaßnahmen bleiben, so weit wie möglich, anonymisiert archiviert. Die Postbeamtenkrankenkasse garantiert einen wirksamen technischen und organisatorischen Zugriffsschutz auf diese Dokumentationen.
Die Übertragung der Daten erfolgt TLS-verschlüsselt. Es erfolgt keine Verarbeitung von Daten, die es Dritten ermöglicht, zu beraten, zu werben oder zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung zu verwenden. Eine Weitergabe dieser Daten nimmt die Postbeamtenkrankenkasse nur vor, wenn ihr dazu eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Bestimmung eine Weitergabe verlangt. Daten, die die Postbeamtenkrankenkasse im Rahmen „Geben Sie ihr Feedback“ erhält, werden gelöscht, sobald der Zweck für diese Datenerhebung entfallen ist.
Freiwillig der Postbeamtenkrankenkasse über die Internetseiten zu „Kundenfeedback“ zugesandte personenbezogenen Daten, insbesondere im Rahmen „Geben Sie Ihr Feedback“ bzw. „Teilen Sie Ihre Perspektiven“, werden ausschließlich zu Zwecken der Entwicklung neuer Kundenservices verarbeitet. Ein Widerspruch (Teilnahmerückzug) zu diesen Verarbeitungen kann jederzeit an datenschutz@pbeakk.de gesandt werden. Die dazu gespeicherten personenbezogenen Daten werden dann unverzüglich aus unserer Datenbank „Kundenfeedback“ gelöscht.
Nutzung der App PBeaKKDirekt
Rechtliches, Nutzungsbedingungen und Datenschutz zur App PBeaKKDirekt finden Sie unter Rechtliches App | PBeaKK Postbeamtenkrankenkasse.
Links zu anderen Internetseiten
Das Online-Angebot der Postbeamtenkrankenkasse enthält vereinzelt Links zu anderen Webseiten. Die Postbeamtenkrankenkasse hat keinen Einfluss darauf, ob deren Betreiber die Datenschutzbestimmungen einhalten. Die Postbeamtenkrankenkasse übernimmt keine Verantwortung und keine Garantie für den Schutz personenbezogener Daten, sobald eine solche verlinkte Webseite besucht wird.
Statistische Auswertung mit Matomo ohne Cookies
Zur statistischen Auswertung setzt die Postbeamtenkrankenkasse auf ihren Internetseiten Matomo ein. Mit Hilfe von Matomo kann sie die Internetseiten weiter verbessern und noch mehr an die Bedürfnisse der Nutzer anpassen. Dabei verarbeitet sie keine personenbezogenen Daten, wie z.B. die IP-Adresse. Diese wird vielmehr umgehend anonymisiert und ein Rückschluss auf den Nutzer ist der Postbeamtenkrankenkasse zu keiner Zeit möglich.
Einsatz von Cookies
Die Internetseiten der Postbeamtenkrankenkasse nutzen ausschließlich Session-Cookies, die sofort automatisiert gelöscht werden, sobald der Browser geschlossen wird. Die Verwendung der Session-Cookies kann durch eine entsprechende Einstellung der Browser-Software verhindert werden. In diesen Fällen ist es möglich, dass nicht sämtliche Funktionen der Internetseiten der Postbeamtenkrankenkasse in vollem Umfang genutzt werden können. Dritte haben keinen Zugriff auf die Session-Cookies.
Haftungsausschluss
Die Postbeamtenkrankenkasse übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Postbeamtenkrankenkasse, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen, sofern seitens der Postbeamtenkrankenkasse kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Postbeamtenkrankenkasse behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Postbeamtenkrankenkasse liegen, wird eine Haftung der Postbeamtenkrankenkasse für die Inhalte einer verlinkten Webseite erst dann begründet, wenn die Postbeamtenkrankenkasse von rechtswidrigen Inhalten einer verlinkten Webseite selbst oder durch Dritte Kenntnis erlangt hat und es ihr technisch möglich und zumutbar ist, die weitere Nutzung der Webseite zu verhindern.
Die Postbeamtenkrankenkasse erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine rechtswidrigen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat die Postbeamtenkrankenkasse keinerlei Einfluss. Deshalb macht die Postbeamtenkrankenkasse sich die Inhalte aller verlinkten / verknüpften Seiten, die nach Linksetzung verändert wurden, insbesondere soweit diese rechtswidrig sind, nicht zu eigen und distanziert sich hiermit von diesen Inhalten. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von der Postbeamtenkrankenkasse eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, und nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Erlangt die Postbeamtenkrankenkasse Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten einer verlinkten Webseite, wird der Link umgehend entfernt.
Urheber- und Kennzeichenrecht
Die Postbeamtenkrankenkasse ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
Das Copyright für veröffentlichte, von der Postbeamtenkrankenkasse selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Recht auf Informationszugang
Die Postbeamtenkrankenkasse gewährt den Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz IFG grundsätzlich und nach Prüfung auf Antrag, und zwar durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder auf andere zulässige Weise. Der Antrag hierfür kann mit einem formlosen Schreiben erfolgen. Die Postbeamtenkrankenkasse kann Gebühren in Höhe von bis zu 500 Euro zuzüglich der Rückforderung von Auslagen erheben. Für die Erhebung von Gebühren und die Rückforderung von Auslagen gelten die Vorgaben der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV).
Wenn Sie ein Anliegen zum Thema Informationsfreiheit bei der Postbeamtenkrankenkasse haben oder einen Antrag auf Informationszugang nach dem IFG stellen möchten, können Sie diese an den Datenschutzbeauftragten der Postbeamtenkrankenkasse, Herrn Stefan Eronen, Nauheimer Straße 98, 70372 Stuttgart schicken oder per E-Mail senden an datenschutz@pbeakk.de.