Auch die PBeaKK ist von Abrechnungsbetrug betroffen: Das reicht von nicht erbrachten Leistungen, die abgerechnet werden, bis hin zu gefälschten Rezepten und/oder Verordnungen. Diesem Verhalten tritt die PBeaKK entgegen und geht allen Hinweisen und Sachverhalten nach, die dazu dienen, Leistungsmissbrauch aufzudecken und zu verfolgen. Ziel ist es, zukünftige Schäden für die PBeaKK abzuwenden.
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