Informationen zum Datenschutz nach Artikel 13 DSGVO
Verantwortlichkeiten
Die Postbeamtenkrankenkasse, Körperschaft des öffentlichen Rechts, bearbeitet die Beihilfe im Rahmen einer sog. Organleihe für das Landesamt für Zentrale Dienste, Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle.
Rechtliche Grundlage für die Organleihe ist § 67a Saarländisches Beamtengesetz in Verbindung mit § 17 Abs. 1 der Beihilfeverordnung und § 1 Verordnung zur Übertragung der Gewährung von Beihilfen im Landesbereich auf die Postbeamtenkrankenkasse. Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist das
Landesamt für Zentrale Dienste
Zentrale Besoldung- und Versorgungsstelle
Am Halberg 4
66121 Saarbrücken.
Das Landesamt für Zentrale Dienste wird vertreten durch dessen Direktor, Herrn Roman Sartorius, Virchowstraße 7, 66119 Saarbrücken.
Die Postbeamtenkrankenkasse informiert nachfolgend über die Gewährung von Beihilfe im Landesbereich und im Rahmen des Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung.
Statistische Auswertung mit Matomo ohne Cookies
Zur statistischen Auswertung setzt die Postbeamtenkrankenkasse auf ihren Internetseiten Matomo ein. Mit Hilfe von Matomo können wir die Internetseiten weiter verbessern und noch mehr an die Bedürfnisse der Nutzer anpassen. Dabei verarbeiten wir keine personenbezogenen Daten, wie z.B. die IP-Adresse. Diese wird vielmehr umgehend anonymisiert und ein Rückschluss auf den Nutzer ist zu keiner Zeit möglich.
Einsatz von Cookies
Unsere Internetseite nutzt ausschließlich Session-Cookies, die sofort automatisiert gelöscht werden, sobald Sie den Browser schließen. Sie können die Verwendung der Session-Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern. Es ist jedoch möglich, dass Sie in diesem Fall nicht sämtliche Funktionen unserer Internetseite in vollem Umfang nutzen können. Dritte haben keinen Zugriff auf die Session-Cookies.
Versand einer elektronischen Nachricht über unsere Internetseite
Ihre personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Straße, Hausnummer, Telefon, Postleitzahl, Ort, Versicherungsnummer und Ihre Nachricht, die Sie uns in Kontaktformularen freiwillig angeben und senden, verarbeiten wir nur für Zwecke der Vertrags- und Bestellabwicklung und der Bearbeitung Ihrer Anfragen. Diese Daten werden nach der Bearbeitung gelöscht. Geben Sie uns Hinweise zu Verstößen im Rahmen der EU-Richtlinie 2019/1937 oder geben Sie uns Hinweise zu einer vermeintlichen Abrechnungsmanipulation, so werden die in diesem Zusammenhang erhobenen (besonderen Kategorien) personenbezogenen Daten nach Ablauf der einschlägigen Aufbewahrungsfristen, beginnend mit dem Abschluss der Bearbeitung, gelöscht. Dokumentationen zu gemeldeten und gerügten Tatbeständen sowie Dokumentationen zu den begleitenden Aufklärungsmaßnahmen bleiben, so weit wie möglich, anonymisiert archiviert. Die PBeaKK garantiert einen wirksamen technischen und organisatorischen Zugriffsschutz auf diese Dokumentationen. Die Übertragung der Daten erfolgt TLS-verschlüsselt. Es erfolgt keine Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung. Eine Weitergabe dieser Daten nehmen wir nur vor, wenn uns ihre ausdrückliche Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Bestimmung eine Weitergabe von uns verlangt.
Nutzung der App PBeaKKDirekt
Für die Nutzung der App PBeaKKDirekt gelten Nutzungsbedingungen, die Ihnen vor der Erstregistrierung angezeigt werden. Es wird empfohlen, diese aufmerksam zu lesen.
Welche Daten verarbeiten wir?
Zur Gewährung von Beihilfe werden folgende Daten verarbeitet.
- die Stammdaten der beihilfeberechtigten Personen und der in der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Personen (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum)
- Daten, die sich auf den Gesundheitszustand einer betroffenen Person beziehen und aus denen Informationen über den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der betroffenen Person hervorgehen (Gesundheitsdaten)
- die zur Bestimmung des Bemessungssatzes erforderlichen Angaben aus § 6 Abs. 7 und § 15 Abs. 1, Abs. 3 bis 5 Beihilfeverordnung (Beihilfeberechtigung aus aktiven Beamtenverhältnis oder aus Versorgungsberechtigung, Bestehen von Ansprüchen aus gesetzlicher Krankenversicherung oder sozialer Pflegeversicherung, Beitragszuschuss etc.)
- die für die Bestimmung der Kostendämpfungspauschale erforderlichen Angaben aus § 67 Abs. 4 bis Abs. 10 Saarländisches Beamtengesetz (Besoldungsgruppe, Versorgungsberechtigung, Eigenschaft als Hinterbliebene oder Waise etc.)
- die Angabe, ob im laufenden oder in den letzten drei Kalenderjahren bereits eine beihilfefähige Sanatoriumsbehandlung oder eine Heilkur durchgeführt worden ist, um ggf. einen Ausschlussgrund nach § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 Nr. 5 Beihilfeverordnung bewerten zu können
- Angaben zum Gesamtbetrag der Einkünfte für die Prüfung der Berücksichtigungsfähigkeit von Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner im der Beihilfe (§ 4 Abs. 7 Beihilfeverordnung)
- Einnahmen der beihilfeberichtigten Person und deren Ehegattin, Ehegatten, Lebenspartnerin oder Lebenspartner für die Prüfung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen einer vollstationären Pflege (§ 6 Abs. 6 Beihilfeverordnung)
- Daten zu der sozialen Sicherung der Pflegeperson
Personenbezogene Daten, auch Beihilfedaten werden ausdrücklich nicht zur Profilbildung („Profiling“) herangezogen und verarbeitet.
Personenbezogene Daten, auch Beihilfedaten können abweichend vom Erhebungszweck zur Verfolgung rechtlicher Interessen verarbeitet werden, insbesondere, wenn ebendiese Daten von einem Angriff auf unsere IT-Strukturen betroffen sind.
Werden Daten an Dritte übermittelt?
Die Postbeamtenkrankenkasse kann Ihre Beihilfedaten an Dritte übermitteln, wenn im Einzelfall eine gesetzliche Grundlage dafür vorliegt und nachgewiesen ist. Daneben ist eine Übermittlung an Dritte möglich, sobald uns Ihre Einwilligung dazu vorliegt. Wir übermitteln keine Daten an Drittstaaten. Drittstaaten sind Staaten, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
Wie lange werden Daten aufbewahrt?
Die Aufbewahrungsfristen für die Festsetzung der beamtenrechtlichen und arbeitsvertraglichen Beihilfe betragen grundsätzlich sechs Monate für Belege und im Übrigen fünf bzw. sechs Jahre. Sind gesetzliche Vorgaben nicht anwendbar, erfolgt die Löschung der Daten nach den betrieblichen Belangen unter dem Aspekt der Nachprüfbarkeit der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsvorfallbearbeitung und der Datenverarbeitung, wie auch unter der Berücksichtigung des Grundsatzes des Wegfalls der Erforderlichkeit.
Welches Recht auf Auskunft habe ich?
Nach Artikel 15 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung steht Ihnen ein abgestuftes Auskunftsrecht zu. Zum einen können Sie von uns eine Bestätigung darüber verlangen, ob wir Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeiten. Zum anderen können Sie konkret Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten die Postbeamtenkrankenkasse über Sie verarbeitet.
Welches Recht auf Löschung habe ich?
Nach Artikel 17 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung sind personenbezogene Daten unter bestimmten Voraussetzungen auf Verlangen der betroffenen Person zu löschen. Dies gilt insbesondere dann, wenn
- die Notwendigkeit der Verarbeitung zur Zweckerreichung entfallen ist,
- eine Einwilligung zur Datenverarbeitung durch die betroffene Person widerrufen wurde und es anderweitig keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gibt,
- die betroffene Person Widerspruch nach Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung gegen die Verarbeitung einlegt hat, keine vorrangigen Gründe für die Verarbeitung vorliegen und eine erfolgte Interessensabwägung zu Gunsten der Löschung besteht,
- die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
Habe ich ein Recht auf Berichtigung?
Das Recht auf Berichtigung aus Art. 16 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfasst einen Anspruch der betroffenen Person, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.
Weitere Betroffenenrechte
Vervollständigt wird das Kapitel der Betroffenenrechte in der DSGVO schließlich durch das Widerspruchsrecht in Artikel 21 der Datenschutz-Grundverordnung und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung in Artikel 18 der Datenschutz-Grundverordnung. Das Widerspruchsrecht beinhaltet die Möglichkeit, der Verarbeitung eigener Daten zu werblichen Zwecken zu widersprechen. Die Postbeamtenkrankenkasse verarbeitet Daten ausdrücklich nicht zu Werbezwecken.
Mit dem Recht auf Einschränkung der Verarbeitung können Betroffene beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erreichen, dass ihre personenbezogenen Daten gesperrt und somit nicht weiter verarbeitet werden. So kann die Sperrung für die Dauer der Aufklärung verlangt werden, wenn z.B. die Richtigkeit der gespeicherten Daten bestritten wird.
Minderjährigenschutz
Kinder und Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern an, sammeln diese nicht und geben sie nicht an Dritte weiter.
Links zu anderen Internetseiten
Unser Online-Angebot enthält vereinzelt Links zu fremden Webseiten. Wir haben keinen Einfluss darauf, dass deren Betreiber die einschlägigen Datenschutzbestimmungen einhalten. Sollten Sie solche Webseiten besuchen, übernimmt die Postbeamtenkrankenkasse keine Verantwortung mehr für den vertraulichen Umgang mit Ihren Daten.
An wen können Sie sich wenden?
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Hinweise zum Thema Datenschutz bei der PBeaKK haben, so wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Postbeamtenkrankenkasse.
Herr Stefan Eronen
Nauheimer Straße 98
70372 Stuttgart
datenschutz@pbeakk.de
Sie können sich auch jederzeit an die zuständige Datenschutzaufsicht wenden:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland (UDZ)
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de
www.datenschutz.saarland.de