Unterkunftskosten

Ihre Behandlung kann nicht oder nicht mit gleicher Erfolgsaussicht in der Nähe Ihres Wohnortes erfolgen? Dann haben Sie bei einer notwendigen ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung Anspruch auf die Übernachtung in einer Unterkunft.

Erstattungsfähig sind Ihre Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 26 Euro pro Übernachtung. Das gilt auch für eine notwendige Begleitperson.

Auch bei ärztlich verordneten Heilbehandlungen außerhalb einer Heilkur oder einer kurähnlichen Maßnahme erkennen wir Ihre Unterkunftskosten an. Die Voraussetzung dafür ist, dass kein geeigneter Therapeut in Wohnortnähe vorhanden ist. Die Kostenübernahme gilt auch, wenn die berechnete Pauschale einen Verpflegungsanteil enthält.