Erstattungsfähig sind Ihre Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 26 Euro pro Übernachtung. Das gilt auch für eine notwendige Begleitperson.
Auch bei ärztlich verordneten Heilbehandlungen außerhalb einer Heilkur oder einer kurähnlichen Maßnahme erkennen wir Ihre Unterkunftskosten an. Die Voraussetzung dafür ist, dass kein geeigneter Therapeut in Wohnortnähe vorhanden ist. Die Kostenübernahme gilt auch, wenn die berechnete Pauschale einen Verpflegungsanteil enthält.