Unterstützung im Todesfall

Der Tod eines nahen Angehörigen ist eine emotional sehr belastende Situation. Eigentlich würde man Zuspruch und Ruhe benötigen, um angemessen trauern zu können. Aber dafür bleibt meist zu wenig Zeit. Denn nicht nur die Beerdigung muss geplant werden, viele andere Dinge sind zusätzlich zu erledigen.

Im Todesfall können wir Leistungen auf folgende Konten überweisen:

  • das Bezügekonto des Verstorbenen
  • ein anderes Konto, das von dem Verstorbenen im Antrag oder in der Vollmacht angegeben wurde
  • ein Konto eines Erben, der sich durch einen Erbschein oder eine andere öffentlich beglaubigte Urkunde als Erbe ausweist

Unsere Erstattungsleistungen

Selbstverständlich erstatten wir im Rahmen der Beihilfe alle Leistungen für die Behandlung von Krankheiten, welche bis zum Tod der beihilfeberechtigten Person oder des berücksichtigungsfähigen Angehörigen entstanden sind.

Aufwendungen für die Überführung der Leiche oder Urne bei einem Sterbefall im Inland (außerhalb der Gemeinde) oder im Ausland sind in angemessener Höhe beihilfefähig. Mit Angabe der Höhe des Sterbe- bzw. Bestattungsgeldes im Antrag auf Beihilfe und Einreichung einer Kopie der Sterbeurkunde gewährt die Beihilfe in Todesfällen von Erwachsenen eine Sterbepauschale in Höhe von 525 Euro bzw. von Kindern in Höhe von 225,50 Euro. Der Beihilfeanspruch wird gemindert oder nicht gewährt, wenn Anspruch auf Sterbe- und Bestattungsgeld auf Grund von Rechtsvorschriften, arbeitsvertragliche Vereinbarungen oder Schadenersatz besteht.