Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
Bei der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase geht es um die medizinischen Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses. Sie thematisiert mögliche Notfallsituationen und zeigt geeignete Maßnahmen zur palliativen und psychosozialen Versorgung auf. Die Beratungsgespräche klären darüber hinaus über rechtliche Vorsorgeinstrumente auf, wie beispielsweise Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.
Die Leistungen für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase können nur zugelassene Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen erbringen. Die Erstattung erfolgt bis zu den Honorarsätzen, die auch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.