Arznei- Verbandmittel

Die richtigen Arznei- oder Verbandmittel können Ihre Krankheitssymptome lindern und für eine schnellere Genesung sorgen. Um zu erfahren, welches Präparat in Ihrem Fall das geeignete ist, sind Ihr Arzt und Ihr Apotheker die richtigen Ansprechpartner. Wir unterstützen Sie mit unseren Leistungen zu Arznei- und Verbandmittel.

Arznei- und Verbandmittel auf einen Blick

Arzneimittel sind Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten oder krankhaften Beschwerden bestimmt sind. Mit Verbandmittel lassen sich Verbände herstellen, welche der Versorgung oder Verhütung von Wunden dienen. Außerdem werden durch Verbände Körperteile stabilisiert, gestützt, ruhiggestellt oder gezielt mobilisiert. Ihr Arzt kann Sie über die exakte Wirkungsweise der verordneten Arznei- und Verbandmittel beraten.

Mehrkosten vermeiden

Für Arzneimittel, die einen Festbetrag haben, müssen Sie die über den Festbetrag hinausgehenden Beträge selbst bezahlen. Sprechen Sie in diesem Fall Ihren Arzt an, ob es eine günstigere Alternative zu Ihrem Medikament gibt.

Unsere Erstattungsleistungen

Auf Grundlage Ihrer ärztlichen oder zahnärztlichen Verordnung erstatten wir Ihnen in der Regel Arzneimittel. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Ihr Apotheker auf Ihrem Rezept stets die Pharmazentralnummer (PZN) notiert – diese brauchen wir für unsere Erstattung.

 

Ausnahmen: nicht beihilfefähige Arzneimittel

Es gibt jedoch auch unterschiedliche Arzneimittel, für die wir keine Kosten übernehmen können. Es handelt sich hierbei vor allem um:

  • Nichtarzneimittel
  • Arzneimittel, deren Wirksamkeit nicht ausreichend belegt ist
  • Lifestyle-Arzneimittel: also Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Dazu gehören beispielsweise Viagra, Appetitzügler oder Haarwuchsmittel.
  • Arzneimittel gegen Erkältungskrankheiten und grippale Infekte; außer für Personen bis 17 Jahre.
  • Mund- und Rachentherapeutika, außer bei Pilzerkrankungen. 
  • Abführmittel; außer bei schwerwiegenden Erkrankungen.
  • Arzneimittel gegen Reisekrankheiten.
  • Hormonelle Verhütungsmittel sind ausschließlich für Versicherte unter 20 Jahren beihilfefähig.
  • Außerdem können die Kosten für folgende Mittel nicht erstattet werden: Geriatrika, Güter des täglichen Bedarfs, Regenerationsmittel, Vitaminpräparate, Präparate zur Ovulationshemmung, Stärkungsmittel oder Säuglingsfrühnahrung.