- Welches Datum gilt als Beginn des Behandlungszeitraums im Rehabilitationssport und Funktionstraining?
- Kann ich mit der Verordnung über Rehabilitationssport und Funktionstraining Kraftsport im Fitnessstudio durchführen?
- Welche Dokumente werden für die Erstattung meiner Aufwendungen für Rehabilitationssport und Funktionstraining neben der Rechnung benötigt?
- Wann werden Folgeverordnungen für Rehabilitationssport und Funktionstraining anerkannt?
Ausdauer, Kraft, Koordination und Selbstbewusstsein stärken – darum geht es beim Rehabilitationssport. Gemeinsam mit Ihrem qualifizierten Trainer führen Sie Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmübungen oder Bewegungsspiele in Gruppen aus. Ist Rehabilitationssport die geeignete Therapie für Sie? Das entscheidet Ihr behandelnder Arzt. Klassischerweise wird Rehabilitationssport bei Diabetes, Herzkrankheiten oder orthopädischen Erkrankungen verordnet.
Im Funktionstraining werden gezielt und schonend bestimmte Körperpartien behandelt. Ziel des Trainings ist es, Organe, Muskeln und Gelenke zu stärken – und somit ihre Funktion wiederherzustellen oder zu erhalten. Trainiert wird in der Gruppe, hierbei wendet Ihr Trainer vor allem Übungen aus der Krankengymnastik und der Ergotherapie an: beispielsweise Trocken- und Wassergymnastik. Besonders geeignet ist das Funktionstraining für Rheuma- und Osteoporose-Patienten.
Wissenswertes
Damit wir Ihre Kosten übernehmen können, benötigen wir zum einen eine ärztliche Verordnung. Zum anderen muss Ihre Behandlung in einer anerkannten Gruppe nach dem Rahmenvertrag „Rehabilitationssport und Funktionstraining“ erfolgen. Für unsere Erstattung benötigen wir im Anschluss der Behandlung Ihre Teilnahmebestätigung der einzelnen Termine und Ihre Rechnung.
Langfristiges Ziel des Trainings ist, Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten – also Ihre Eigenverantwortung für Ihre Gesundheit zu stärken und Sie zum Bewegungstraining zu motivieren. Daher haben sowohl Rehabilitationssport als auch Funktionstraining eine begrenzte Dauer.
Wir können Ihre Aufwendungen für Rehabilitationssport und Funktionstraining im folgenden Umfang anerkennen:
Leistung | Übungseinheiten | Zeitraum |
---|---|---|
Rehabilitationssport | 50 | 18 Monate |
Rehabilitationssport in Herzgruppen | 90 | 30 Monate |
Rehabilitationssport bei herzkranken Kindern und Jugendlichen | 120 | 24 Monate |
Rehabilitationssport zur Stärkung des Selbstbewusstseins | 28 |
|
Funktionstraining |
| 12 Monate |
Eine längere Leistungsdauer oder Folgeverordnung erkennen wir ausschließlich in wenigen Ausnahmefällen an. Darüber hinaus müssen hierfür besnondere Voraussetzungen erfüllt sein.
Rehabilitationssport und Funktionstraining sind nicht genehmigungspflichtig. Jedoch informieren wir Sie gerne vorab über Ihren Leistungsanspruch. Der erstattungsfähige Höchstsatz je Übungseinheit orientieren sich an den Vergütungssätzen der Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund. Wir erstatten keine Kosten für andere Aufwendungen wie Mitgliedsbeiträge oder Fahrtkosten.