Rehabilitationssport und Funktionstraining

Bewegung ist oftmals die beste Medizin – davon sind wir überzeugt und unterstützen Sie mit unseren Leistungen Rehabilitationssport und Funktionstraining. Beide Therapien sind speziell für Menschen entwickelt, denen eine Behinderung droht oder die bereits davon betroffen sind. Ziel von Rehabilitationssport und Funktionstraining ist, Sie dauerhaft in die Gesellschaft und in das Arbeitsleben einzugliedern.

Ausdauer, Kraft, Koordination und Selbstbewusstsein stärken – darum geht es beim Rehabilitationssport. Gemeinsam mit Ihrem qualifizierten Trainer führen Sie Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmübungen oder Bewegungsspiele in Gruppen aus. Ist Rehabilitationssport die geeignete Therapie für Sie? Das entscheidet Ihr behandelnder Arzt. Klassischerweise wird Rehabilitationssport bei Diabetes, Herzkrankheiten oder orthopädischen Erkrankungen verordnet. 

Im Funktionstraining werden gezielt und schonend bestimmte Körperpartien behandelt. Ziel des Trainings ist es, Organe, Muskeln und Gelenke zu stärken – und somit ihre Funktion wiederherzustellen oder zu erhalten. Trainiert wird in der Gruppe, hierbei wendet Ihr Trainer vor allem Übungen aus der Krankengymnastik und der Ergotherapie an: beispielsweise Trocken- und Wassergymnastik. Besonders geeignet ist das Funktionstraining für Rheuma- und Osteoporose-Patienten.

Wissenswertes

Damit wir Ihre Kosten übernehmen können, benötigen wir zum einen eine ärztliche Verordnung. Zum anderen muss Ihre Behandlung in einer anerkannten Gruppe nach dem Rahmenvertrag „Rehabilitationssport und Funktionstraining“ erfolgen. Für unsere Erstattung benötigen wir im Anschluss der Behandlung Ihre Teilnahmebestätigung der einzelnen Termine und Ihre Rechnung.

Langfristiges Ziel des Trainings ist, Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten – also Ihre Eigenverantwortung für Ihre Gesundheit zu stärken und Sie zum Bewegungstraining zu motivieren. Daher haben sowohl Rehabilitationssport als auch Funktionstraining eine begrenzte Dauer.

Wir können Ihre Aufwendungen für Rehabilitationssport und Funktionstraining im folgenden Umfang anerkennen:

Leistung

Übungseinheiten

Zeitraum

Rehabilitationssport

50

18 Monate

Rehabilitationssport in Herzgruppen

90

30 Monate

Rehabilitationssport bei herzkranken Kindern und Jugendlichen

120

24 Monate

Rehabilitationssport zur Stärkung des Selbstbewusstseins

28

 

Funktionstraining

 

12 Monate

Eine längere Leistungsdauer oder Folgeverordnung erkennen wir ausschließlich in wenigen Ausnahmefällen an. Darüber hinaus müssen hierfür besnondere Voraussetzungen erfüllt sein.

Unsere Erstattungsleistungen

Rehabilitationssport und Funktionstraining sind nicht genehmigungspflichtig. Jedoch informieren wir Sie gerne vorab über Ihren Leistungsanspruch. Der erstattungsfähige Höchstsatz je Übungseinheit orientieren sich an den Vergütungssätzen der Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund. Wir erstatten keine Kosten für andere Aufwendungen wie Mitgliedsbeiträge oder Fahrtkosten.