Welche Leistungen in Krankenhäusern werden erstattet?

Die Leistungen der nachfolgend aufgeführten Krankenhäuser werden nach dem Krankenhausentgeltgesetz bzw. der Bundespflegesatzverordnung vergütet.

  • Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind, z.B. Kreiskrankenhäuser,
  • Hochschulkliniken und 
  • Krankenhäuser, die sich in einem Versorgungsvertrag verpflichtet haben an der Krankenhausversorgung teilzunehmen.

Die Kosten für vor- oder nachstationäre Krankenhausbehandlungen sowie für die allgemeinen Krankenhausleistungen sind beihilfefähig. Zu Wahlleistungen wird keine Beihilfe gewährt.

Krankenhausrechnungen reichen Sie bitte mit einem Beihilfeantrag ein.