Die Leistungen der nachfolgend aufgeführten Krankenhäuser werden nach dem Krankenhausentgeltgesetz bzw. der Bundespflegesatzverordnung vergütet.
- Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind, z.B. Kreiskrankenhäuser,
- Hochschulkliniken und
- Krankenhäuser, die sich in einem Versorgungsvertrag verpflichtet haben an der Krankenhausversorgung teilzunehmen.
Die Kosten für vor- oder nachstationäre Krankenhausbehandlungen sowie für die allgemeinen Krankenhausleistungen sind beihilfefähig. Zu Wahlleistungen wird keine Beihilfe gewährt.
Krankenhausrechnungen reichen Sie bitte mit einem Beihilfeantrag ein.