Private Kliniken haben keine Verträge mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen und sind in ihrer Abrechnung nicht an das Krankenhausentgeltgesetz bzw. die Bundespflegesatzverordnung gebunden.
Bei Behandlungen in Privatkliniken sind die Aufwendungen für die allgemeinen Krankenhausleistungen im Rahmen einer Vergleichsberechnung auf die Höhe begrenzt, die für eine entsprechende Behandlung im nächstgelegenen zugelassenen Krankenhaus anfallen würde. Das bedeutet, dass für Sie hohe Selbstbehalte entstehen können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Beginn der Behandlung in einem privaten Krankenhaus mit der PBeaKK in Verbindung zu setzen, damit wir Sie beraten können.