Heilbehandlung

Massage, Krankengymnastik, Sprachtherapie und vieles mehr: Heilbehandlungen helfen dabei, Krankheiten zu heilen oder ihre Verschlimmerung zu verhindern. Außerdem werden Krankheitsbeschwerden gelindert. Zu den Heilbehandlungen zählen alle Therapieformen, die von Masseuren, Krankengymnasten, Logopäden, Sprachtherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten angeboten werden. Diese Therapien werden Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt verordnet – wir übernehmen Ihre erstattungsfähigen Kosten.

Vorgriffregelung ab 01.07.2026 bzw. 01.09.2026 zu einer beabsichtigten Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) im Bereich der Heilbehandlungen

Das Bundesministerium des Innern hat bekannt gegeben, dass die Höchstbeträge für viele ärztlich oder zahnärztlich verordnete logopädischen Leistungen zum 01.07.2026, bzw. für ergotherapeutische Leistungen zum 01.09.2026 im Rahmen einer Vorgriffregelung angepasst werden.

Für logopädische Leistungen, die ab dem 01.07.2026, bzw. für ergotherapeutische Leistungen, welche ab dem 01.09.2026 entstehen, gelten die in der folgenden Übersicht aufgeführten Höchstbeträge.

Durch den Rechtsbezug gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 Satz 3 BhVO ergeben sich die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilbehandlungen aus der Anlage 9 zur Bundesbeihilfeverordnung.


Verzeichnis der beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilbehandlungen

 

Heilbehandlungen auf einen Blick

Rundum gut versorgt: Heilbehandlungen sind medizinische Dienstleistungen, die von Ärzten verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
  • Podologie und medizinische Fußpflege
  • Ernährungstherapie
     

Wissenswertes

Ihre Aufwendungen für Heilbehandlungen und die dabei verbrauchten Stoffe erkennen wir an, wenn:

  • Sie uns eine ärztliche Verordnung mit Angabe der Bezeichnung der Heilbehandlung und der Verordnungsmenge vorlegen,
  • die Behandlung durch eine der folgenden Berufsgruppen erfolgt: Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure und medizinische Bademeister, Podologen, medizinische Fußpfleger nach § 1 des Podologengesetzes, Diätassistenten, Oecotrophologen, Ernährungswissenschaftler, Logopäden, akademische Sprachtherapeuten (beispielweise: klinische Sprechwissenschaftler, medizinische Sprachheilpädagogen, Diplom-Patholinguisten, Diplomlehrer/-erzieher für sprachgeschädigte Kinder), staatlich anerkannte Sprachtherapeuten, klinische Linguisten, stattlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrer der Schule Schlaffhorst-Andersen.
 

Antragsstellung über unsere App PBeaKKDirekt

Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung über unsere App PBeaKKDirekt, dass die ärztliche Verordnung der Heibehandlung der Rechnung beizufügen ist.

Unsere Erstattungsleistungen

Durch den Rechtsbezug gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 Satz 3 BhVO ergeben sich die maximal beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilbehandlungen aus der Anlage 9 zur Bundesbeihilfeverordnung. Die Erstattung erfolgt entsprechend dem persönlichen Beihilfebemessungssatz der behandelten Person. 

Auch der sogenannte Behandlungsrichtwert ist in der Anlage 9 bei der Leistung mit aufgeführt und zwingend zu beachten. Er gibt den vorgesehenen zeitlichen Rahmen für die jeweilige Behandlung vor. Dauert diese länger, können deshalb keinesfalls höhere Kosten anerkannt werden – auch dann nicht, wenn bereits die ärztliche Verordnung eine längere Behandlungsdauer vorsieht.