Ist eine Genehmigung bei einem längerfristigen Bedarf an Heilbehandlungen (Langfristverordnung) notwendig?

Liegen schwere und dauerhafte funktionelle bzw. strukturelle Schädigungen vor, können Heilbehandlungen über einen längeren Zeitraum ärztlich verordnet werden. Bei der PBeaKK besteht vor dem Behandlungsbeginn keine Genehmigungspflicht für Verordnungen über Heilbehandlungen. Die Regelungen der gesetzlichen Krankenkassen hinsichtlich Verordnungen bei einem langfristigen Bedarf an Heilbehandlungen sind für uns nicht maßgeblich.

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