- Wie ist eine Rehabilitationsbehandlung / Sanatoriumsbehandlung zu beantragen?
- Wie ist eine Anschlussheilbehandlung (AHB) zu beantragen?
- Wann muss eine genehmigte Behandlung angetreten werden?
- Wie lange dauert eine Rehabilitationsbehandlung / Sanatoriumsbehandlung?
- Wie oft kann man eine Rehabilitationsbehandlung / Sanatoriumsbehandlung durchführen?
Rehabilitationsmaßnahmen helfen Menschen, die krank, körperlich oder geistig behindert sowie von einer Behinderung bedroht sind – sie ermöglichen eine Wiedereingliederung in das berufliche und gesellschaftliche Leben. Voraussetzung für eine Rehabilitation ist, dass die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft sind. Falls dies bei Ihnen der Fall ist, stehen wir Ihnen zur Seite:
Verschiedene Formen der Rehabilitation
Ob Sanatoriumsbehandlung, Anschlussheilbehandlung oder Heilkur: Die nachfolgend genannten Reha-Maßnahmen sind im Regelfall erstattungsfähig.
Stationäre Sanatoriumsbehandlung
Eine stationäre Sanatoriumsbehandlung erfolgt in einer Klinik, die auf Ihre Erkrankung spezialisiert ist. Unter ärztlicher Leitung und fachkundiger Pflege werden Ihre Beschwerden beispielsweise durch Bäder, Massagen, Bestrahlungen oder Diätkost behandelt.
Anschlussheilbehandlungen
Sind Sie nach einem Krankenhausaufenthalt gesundheitlich beeinträchtigt und benötigen eine weitere medizinische Versorgung? Dann kann eine Anschlussheilbehandlung das Richtige für Sie sein: Denn Anschlussheilbehandlungen sind medizinische Reha-Maßnahmen, die sich unmittelbar – innerhalb von drei Wochen – an eine stationäre Behandlung im Krankenhaus oder an eine Strahlen- oder Chemotherapie anschließen. Dabei orientieren wir uns an dem Verfahren und den Diagnosen, die für die Deutsche Rentenversicherung Bund gelten. Anschlussheilbehandlungen beantragt Ihr behandelnder Krankenhausarzt direkt mit uns.
Rehabilitation bei Suchterkrankungen
Ob Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit: Bei Suchterkrankungen wird in der Regel eine Entwöhnungsbehandlung als Reha-Maßnahme angeboten. In diesem Fall benötigen wir eine Verordnung Ihres Arztes oder einen Sozialbericht einer Suchtberatungsstelle sowie Ihren Antrag.
Heilkur
Ob salzige Meeresluft, Schwefelheilbad oder Heilquellen-Kurbetrieb – eine Heilkur können Sie beantragen, wenn Sie an einer schweren oder erheblichen chronischen Erkrankung leiden. Weitere Voraussetzung: Sie sind in einem aktiven beamtenrechtlichen Dienstverhältnis oder Arbeitsverhältnis. Durch die Kur sollen Ihre Beschwerden nachhaltig gelindert werden, sodass Sie wieder berufsfähig sind. Ein weiteres Ziel ist, Ihre Gesundheit wieder herzustellen und zu schützen. Ihre Behandlung wird mit vorwiegend natürlichen Heilmitteln durchgeführt, die an dem anerkannten Kurort angeboten werden, beispielsweise mit Moor oder Sole – natürlich unter ärztlicher Aufsicht.
Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur
Ihr Arzt hat Ihnen eine Reha-Maßnahme verschrieben und Sie haben ein minderjähriges Kind, um das Sie sich kümmern müssen? Seien Sie unbesorgt: Sie erhalten Leistungen zur Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur. Hierbei gelten folgende Voraussetzungen:
- Ihr Arzt hat Ihnen eine Reha-Maßnahme verordnet.
- Sie versorgen ein Kind, das entweder sein 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist. Das heißt: Ihr Kind kann ohne Sie nicht zuhause versorgt werden oder ist selbst behandlungsbedürftig. Ein weiterer Grund liegt vor, wenn die Trennung zwischen Ihnen und Ihrem Kind unzumutbar ist.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, bieten wir Ihnen eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur an.
Ambulante Rehabilitation in Reha-Einrichtungen
Sie möchten für Ihre Rehabilitation nicht verreisen sondern lieber in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben? Auch dies ist möglich – sofern sich Ihre Erkrankung in der Nähe Ihres Wohnorts behandeln lässt, also eine geeignete Klinik vorhanden ist. Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verordnung aus und empfiehlt Ihnen eine Einrichtung.