Bitte beachten Sie, dass eine Sanatoriumsbehandlung vor Antritt durch uns genehmigt sein muss, damit eine beihilfeseitige Bezuschussung erfolgen kann.
Stellen Sie sich beim Amtsarzt oder bei der Amtsärztin des für Sie zuständigen Gesundheitsamtes vor und bitten dort um eine gutachterliche Stellungnahme. Damit wir Ihren Antrag genehmigen können, muss die gutachterliche Stellungnahme eine Aussage darüber treffen, ob und in welchem Umfang die gewünschte Rehabilitationsmaßnahme medizinisch notwendig ist. Gegebenenfalls wird auch eine andere Behandlung vorgeschlagen. Lassen Sie uns bitte anschließend umgehend dieses amtsärztliche Gutachten zukommen, damit wir Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten können.