Sie erhalten grundsätzlich mit dem Erstattungsbescheid auch einen neuen Beihilfeantrag. Folgende Ausnahme besteht: Wenn Sie Leistungen mit der App PBeaKKDirekt einreichen, wird dem Erstattungsbescheid kein Beihilfeantrag beigefügt.
Sie erhalten grundsätzlich mit dem Erstattungsbescheid auch einen neuen Beihilfeantrag. Folgende Ausnahme besteht: Wenn Sie Leistungen mit der App PBeaKKDirekt einreichen, wird dem Erstattungsbescheid kein Beihilfeantrag beigefügt.