Nutzen Sie bitte ausschließlich den Antrag auf Beihilfe –Saarland- L720 mit Angabe Ihrer persönlichen Beihilfenummer für ihre Einreichung. Sie können Ihre Belege bis zu einem Jahr nach der Rechnungsausstellung bei uns einreichen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Einreichungsgrenze bei mindestens 100 Euro liegt. Wichtig: Auch für Pflegeaufwendungen können Sie denselben Beihilfe-Antrag verwenden wie für die Beihilfe in Krankheitsfällen. Wir empfehlen Ihnen jedoch eine getrennte Einreichung, weil Sie Ihre Erstattung dann häufig zum Teil schneller erhalten.
Bitte legen Sie alle erforderlichen Belege, wie beispielsweise Rezepte, Arztrechnungen oder Krankenhausrechnungen mit Ihrer Entlassungsanzeige Ihrem Antrag bei. Bei einer Rechnung mit Anlage, z. B. einer Verordnung, bitten wir Sie, diese Anlage gleich hinter die Rechnung beizufügen. Es ist nicht notwendig, dass Sie die Rechnungsbelege auf dem Beihilfeantrag einzeln auflisten und die Beträge addieren.
Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie uns ausschließlich Kopien Ihrer Rechnungen und Belege zusenden, da wir Ihre eingereichten Unterlagen nicht an Sie zurückschicken – auch nicht auf Anfrage. Wichtige Originale sollten daher in Ihren Unterlagen verbleiben. Wichtig ist dabei, dass wir von Ihnen gut lesbare Belege erhalten.