Nicht immer. Einige Krankenhäuser führen auf der Rechnung nicht alle erforderlichen Angaben auf, die für die Beihilfebearbeitung notwendig sind. Diese fehlenden Informationen sind jedoch in der Entlassungsanzeige enthalten. Daher bitten wir Sie, zusätzlich zur Krankenhausrechnung auch die Entlassungsanzeige einzureichen.