Welche Leistungen sind im Rahmen einer Rehabilitationsbehandlung / Sanatoriumsbehandlung beihilfefähig?

Für sämtliche Aufwendungen benötigen wir Rechnungen und Belege. Die Höhe der Beihilfe errechnet sich aus den beihilfefähigen Beträgen und ist abhängig vom Beihilfebemessungssatz.
Beihilfefähig sind die Aufwendungen für 

  • ein ärztliches Gutachten,
  • ärztliche und psychotherapeutische Behandlung,
  • ärztlich verordnete Heilmittel (z.B. Krankengymnastik oder Massagen),
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel,
  • Unterkunft, Verpflegung und Pflege bis zum niedrigsten Satz der Rehabilitationseinrichtung,
  • Kurtaxe,
  • An- und Abreise.