Krankenhausbehandlung

Im Krankheitsfall kann eine ärztliche Behandlung im Krankenhaus notwendig sein. Dabei können Sie das Krankenhaus in Abstimmung mit Ihrem Arzt frei wählen. Die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen erstatten wir grundsätzlich in voller Höhe – Wahlleistungen jedoch sind nicht beihilfefähig.

Krankenhausbehandlung auf einen Blick

Ihre Behandlung im Krankenhaus kann voll- oder teilstationär sowie vor- oder nachstationär erfolgen. Ins Krankenhaus aufgenommen werden Sie in der Regel über eine ärztliche Verordnung oder direkt im Notfall. Achten Sie bei der Wahl des Krankenhauses darauf, dass Ihnen bei Behandlungen in Privatkliniken hohe Selbstbehalte entstehen können.

Allgemeine Krankenhausleistungen umfassen alle Maßnahmen, die für Ihre medizinische Versorgung notwendig sind. Darunter fallen vor allem ärztliche Behandlungen, die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Unterkunft und Verpflegung. Die anfallenden Kosten werden für alle Patienten einheitlich berechnet und grundsätzlich in voller Höhe erstattet. Wahlleistungen wie eine bessere Unterbringung oder die Chefarztbehandlung sind nicht beihilfefähig.

Schneller zur Erstattung - Machen Sie den Unterlagencheck

Reichen Sie mit Ihrer Krankenhausrechnung immer die entsprechende Entlassungsanzeige mit ein. Denn mit den vollständigen Unterlagen können wir schnell und ohne weitere Nachfragen oder Korrekturen Ihre Leistungen erstatten.

Beachten Sie, dass bei einer Behandlung in einer Privatklinik unsere Leistungen innerhalb einer Vergleichsberechnung gemäß Beihilfeverordnung (BhVO) begrenzt sind. Es können für Sie hohe Selbstbehalte entstehen. Prüfen Sie daher immer, ob Sie tatsächlich in einer Privatklinik behandelt werden möchten. Vor Behandlungsbeginn können Sie bei uns die voraussichtlich entstehenden Kosten und Selbstbehalte erfragen. So erhalten Sie Klarheit und können transparent entscheiden.

Hinweis

Eine Nachreichung ist keine (neue) Erstattung. Reichen Sie die Unterlagen daher ohne Beihilfeantrag bei uns ein. Wenn Sie unsere App PBeaKKDirekt nutzen, wählen Sie „Sonstige Einreichung“. Bei Nachreichungen zu einer durchgeführten Erstattung nennen Sie uns bitte Vorgangs- und Belegnummer aus dem Erstattungsbescheid, z. B. „zu SLA 1234…“