Die Kostenübernahme von Heilpraktikerbehandlungen ist nicht vorgesehen. Dies gilt auch für die von Heilpraktikerpraxen veranlasste oder verordnete Leistungen.
Die Kostenübernahme von Heilpraktikerbehandlungen ist nicht vorgesehen. Dies gilt auch für die von Heilpraktikerpraxen veranlasste oder verordnete Leistungen.