Die Kostenübernahme von Heilpraktikerbehandlungen ist nicht vorgesehen. Dies gilt auch für die von Heilpraktikerpraxen veranlassten oder verordneten Leistungen.
Die Kostenübernahme von Heilpraktikerbehandlungen ist nicht vorgesehen. Dies gilt auch für die von Heilpraktikerpraxen veranlassten oder verordneten Leistungen.