- Mein Kind ist selbst beihilfeberechtigt. Was ist zu beachten?
- Hat der Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag Auswirkungen in der Beihilfe?
- Welche Einkommensvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich für meinen Ehegatten Beihilfeleistungen erhalte?
- Muss ich eine neue Vollmacht für die PBeaKK erteilen?
- Kann ich als Kunde der PBeaKK-Beihilfedienste das Angebot „Einfach einreichen“ nutzen?
- Kann ich Anfragen an die PBeaKK auch über Auskunfts-Portale oder Drittanbieter senden?
- Habe ich als beihilfeberechtigte Person bei einer vollstationären Pflege Anspruch auf weitere Leistungen über die Pflegepauschale hinaus?
- Bekomme ich meine eingereichten Belege wieder zurück?
- Ich hatte einen Unfall, was muss ich tun?
- Auf welchem Weg kann ich Ihnen meine neue Adresse mitteilen?
- Was ist zu tun, wenn sich meine Kontoverbindung geändert hat?
- Die beihilfeberechtigte Person oder ein berücksichtigungsfähiger Angehöriger ist verstorben, was ist jetzt zu tun?
- Warum lassen sich PDF-Formulare nicht am PC ausfüllen?
- Gibt es Besonderheiten während der Elternzeit?
- Wie kann ich als Versorgungsempfänger meinen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent auf 80 Prozent erhöhen?
- Welche Änderungen in meinen persönlichen Verhältnissen muss ich der PBeaKK melden?