Sofern ihre Beiträge für die beihilfekonforme private Kranken- und Pflegepflichtversicherung 15 Prozent der Versorgungsbezüge übersteigen, haben Sie die Möglichkeit für die Zukunft, für sich und Ihren Ehepartner Ihren individuellen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent auf 80 Prozent zu erhöhen. Dadurch können Sie Ihre Beiträge in der privaten Versicherung reduzieren. Einen Antrag zur Erhöhung des Beihilfebemessungssatz finden Sie unter Formulare.