Welche Änderungen in meinen persönlichen Verhältnissen muss ich der PBeaKK melden?

Veränderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen haben häufig Auswirkungen auf Ihren Beihilfeanspruch. Insbesondere in folgenden Fällen bitten wir Sie um eine Mitteilung.

  • Hinzukommen oder Wegfall des Familienzuschlags bei Kindern (schriftlich mit Nachweis)
  • Überschreiten oder Unterschreiten der Einkommensgrenze beim Ehepartner (schriftlich mit Nachweis z.B. Einkommensteuerbescheid)
  • Aufnahme oder Beendigung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit (schriftlich mit Nachweis)
  • Heirat, Scheidung, Aufhebung oder Begründung der Lebenspartnerschaft (schriftlich mit Nachweis)
  • Sterbefall (schriftlich oder telefonisch)
  • Versetzung zu einer anderen Behörde oder in den Ruhestand (schriftlich mit Nachweis)
  • Änderung der Bankverbindung (schriftlich)
  • Änderung der Adresse
  • Erteilung oder Änderung eines Pflegegrades (schriftlich mit Nachweis)